Vermietung

Für die Nutzung der Skihütte durch Vereinsmitglieder und zur Deckung der dem Verein durch die Nutzung entstehenden Kosten wurde eine Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen, von der hier nur 3 Abschnitte in der Fassung vom Juli 2022 wiedergegeben werden.

  • Die Räume der Skihütte mit all ihren Einrichtungen und Einrichtungsgegenständen sind Eigentum des SCO. Der Räume der Skihütte können nur von volljährigen Vereinsmitgliedern gemietet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Für Minderjährige übernehmen die Eltern Aufsicht und Verantwortung.
  • Die Kaution wird bei mängelfreier Übergabe der Hütte zurückgezahlt, anderenfalls aber dem SCO zur Beseitigung der vom Mieter verursachten Schäden zur Verfügung gestellt.
  • Die Hüttenvermietung ist nur Donnerstags ab 20:00Uhr in der Skihütte beim Hüttenabende möglich. Die Benutzungsgebühr und die Kaution sind bei der Schlüsselübergabe zu entrichten.
  • Die gesamte Benutzungs- und Gebührenordnung kann in der Skihütte eingesehen werden.